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Strafrechtlicher Hinweis:
Sollten Sie nicht Inhaber dieses Login-Namens sein, bedenken Sie bitte, dass
bereits der Versuch, sich Zugang zu einem fremden
Mitglieder-Account zu verschaffen, eine Straftat darstellt, die mit
Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
§ 202a StGB